Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Benutzung des
Internetdienstes der Wertauktion GmbH
1. Allgemeines
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle
Benutzer des von Wertauktion angebotenen Internetdienstes maßgebend.
Der zur Verfügung gestellte Internetdienst von Wertauktion ist die
Bereitstellung einer öffentlich zugänglichen Vermittlungsplattform
(Auktionsplattform), mit dessen Hilfe interessierte Erwerber und
Veräußerer zu den in diesen AGB genannten Bedingungen gegen Höchstbot
Edelsteine, Uhren und Schmuck veräußern oder erwerben können.
2. Gegenstand
Gegenstand dieser AGB sind die Rechte und Pflichten zwischen
Wertauktion und der einzelnen Benützer des von Wertauktion zur Verfügung
gestellten Internetdienstes.
Vertragsgegenstand des Vertrages zwischen Wertauktion und dem Benutzer
ist daher ausschließlich die Inansspruchnahme der Einrichtung und
Bereitstellung der Auktionsplattform, die Weitergabe der Information über
die Anbote der Veräußerer samt der zur Verfügung gestellten
Beschreibung der Artikel, die Information über die Anbote der Bieter
sowie die Weiterleitung der Information über den Namen und der Adresse an
den jeweils anderen Vertragspartner nach erfolgtem Zuschlag.
Sämtliche Informationen werden grundsätzlich ohne Überprüfung von
Wertauktion zu den in diesen AGB festgesetzten Bedingungen nach den in
diesen AGB festgelegten Regeln weitergeleitet.
Wertauktion ist nicht Vertragspartei des vermittelten
Rechtsgeschäftes.
Die Ausgestaltung des vermittelten Geschäftes bleibt im Rahmen der
Vertragsautonomie den vermittelten Vertragspartnern überlassen. Die
Vertragspartner sind jedoch verpflichtet, in den einzelnen Verträgen
keine Bestimmungen und/oder Klauseln zu vereinbaren, die mit den
gegenständlichen AGB in Widerspruch stehen. Insbesonders ist es den
Vertragsparteien verboten, vor oder während einer Auktion unter Umgehung
der Auktionsplattform direkten Kontakt aufzunehmen.
3. Nutzungsberechtigung
Die Voraussetzung für die aktive Teilnahme an dem von Wertauktion
angebotenen Internetdienst als Veräußerer oder Bieter ist die Erteilung
einer Nutzungsberechtigung.
Die Erteilung zur Nutzungsberechtigung erfolgt ausschließlich nach
kostenloser Anmeldung bei Wertauktion zu den in diesen AGB genannten
Bedingungen.
Anmeldungsberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige
natürliche oder juristische Personen mit (Wohn)Sitz im EWR-Raum. Ein
Anspruch auf Erteilung der Nutzungsberechtigung besteht nicht.
Bei der Anmeldung ist auf der dafür vorgesehenen Anmelde-Site der
Websites in das Formular Name, Geburtsjahr und Anschrift des Anmeldenden
wahrheitsgemäß bekanntzugeben.
Natürliche Personen, welche Verbraucher im Sinne der Art 2 Z 2 und 3
der EU-Verbraucher-Richtlinie (97/7/EG) sind, haben die
Verbrauchereigenschaft bekanntzugeben.
Juristische Personen und Gewerbetreibende haben bei der Anmeldung
Firma, Zustellanschrift, allenfalls die Firmenbuchnummer sowie die
Unternehmereigenschaft darzulegen.
Bei Erteilung der Nutzungsberechtigung wird der vom Anmeldenden
gewählte Benutzername bestätigt. Der Benutzername darf ausschließlich
vom Berechtigten verwendet werden. Die Weitergabe des Benutzernamens an
Dritte ist verboten.
Ein Nutzungsberechtiger kann sich als zertifiziertes Mitglied bei
Wertauktion registrieren lassen. Bei einer Registrierung als
zertifiziertes Mitglied ist vom Nutzungsberechtigten eine öffentlich
beglaubigte Kopie eines Personenidentitätsausweises an Wertauktion zu
übermitteln.
Gleichzeitig mit der Erteilung der Nutzungsberechtigung wird dem
Nutzungsberechtigten ein persönliches Konto mit einem Guthaben bei
Wertauktion bis auf Widerruf eingerichtet. Das Guthaben ist nicht in Bar
und/oder in Sachgegenstände ablösbar.
Die Nutzungsberechtigung berechtigt ausschließlich zur
ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden aktiven Nutzung des von
Wertauktion angebotenen Internetdienstes. Der Nutzungsberechtigte ist
insbesondere nicht berechtigt, die Informationen, Inhalte, Mechanismen,
Software, etc., der Wertauktion-Websites zu vervielfältigen, zu kopieren
oder in sonstiger Weise zu nutzen.
4. Entgelt
Sämtliche nicht durch ein Passwort geschützte Seiten dieser Websites
sind öffentlich und können bis auf Widerruf kostenlos geöffnet und
betrachtet werden.
Die Erteilung der Nutzungsberechtigung zur Öffnung der
passwortgeschützten Seiten der Websites sowie zur aktiven Teilnahme an
der Plattform erfolgt für alle an dem Erwerb von in dieser Plattform
ausgestellten Artikel Interessierte kostenlos.
Der Veräußerer hat für jeden zur Veräußerung über
gegenständliche Plattform eingebrachten Gegenstand und für jede Auktion
eine Einstellungsgebühr in Höhe des angeführten Tarifes zu entrichten.
Bei Zustandekommen des vermittelten Geschäftes hat der Veräußerer
zusätzlich eine Vergütung in Höhe des angeführten Tarifes an
Wertauktion zu leisten.
Die Einstellungsgebühr und die Vergütung sind unmittelbar nach
Rechnungsstellung durch Wertauktion oder einem von dieser beauftragten
Dritten in voller Höhe des in Rechnung gestellten Betrages zur Zahlung
fällig.
Ein allfälliges Kontoguthaben des Veräußerers wird bei der
Rechnungslegung berücksichtigt.
Eine Aufrechnung der Vergütung mit den Guthaben anderer Benutzer ist
ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Aufrechnung der Vergütung mit dem
Kontoguthaben des Bieters zugunsten des Veräußerers ausgeschlossen.
Die Überweisung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto von
Wertauktion zu den in der Rechnung angeführten Bedingungen zu erfolgen.
5. Pflichten des Veräußerers
Sämtliche Anbote des Veräußerers, die bei Wertauktion zu einer
Auktion eingestellt werden, sind für den Veräußerer grundsätzlich
zivilrechtlich bindende Veräußerungsanbote an denjenigen Bieter, der bei
Ablauf der Angebotszeit das höchste Anbot gestellt hat.
Der Veräußerer kann diese grundsätzliche Entscheidung, an den
Höchstbieter zu veräußern, nicht widerrufen.
Der Veräußerer muß Eigentümer und ausschließlich
Verfügungsberechtigter über den zu veräußernden Artikel sein.
Dem Veräußerer ist es verboten, Artikel, deren Veräußerung
gesetzlich verboten ist oder gegen die guten Sitten verstoßen könnte,
anzubieten. Der Veräußerer garantiert, mit der Feilbietung seines
Artikels gegen kein Gesetz zu verstoßen und in keine Rechte Dritter
einzugreifen.
Der Veräußerer ist verpflichtet, alle für die Entscheidung zum
Erwerb seines angebotenen Gegenstandes wesentlichen Eigenschaften und
Merkmale wahrheitsgemäß anzugeben und keine dem Wert der Gegenstände
mindernden Eigenschaften oder Mängel zu verschweigen.
Der Veräußerer hat jeden angebotenen Artikel zu beschreiben. Diese
Beschreibung darf keinen anderen als den konkreten angebotenen Gegenstand
betreffen. Insbesondere darf die Beschreibung keine Verweisung mittels
Links auf die Homepage/Websites des Veräußerers oder auf die
Homepage/Websites Dritter beinhalten. Angebotene Artikel, die unter dem
Schutz von registrierten Marken stehen, sind als solche erkenntlich zu
machen.
Der Veräußerer ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab
0 Uhr des dem Zuschlag folgenden Tages, das vermittelte Geschäft zu
erfüllen.
Dem Veräußerer ist es nicht gestattet, bei eigenen Artikel
mitzubieten. Insbesondere ist es jedem Veräußerer verboten, die Anbote
der Bieter durch Benützung einer fremden E-mailadresse, unter der
Verwendung einer fremden Benutzeridentifikation oder der Einschaltung
eines Dritten (Strohmann), etc., zu beeinflussen.
Die an Wertauktion übermittelte Informationen über die angebotenen
Artikel werden sofort, d. h. unmittelbar bei Einlangen, verarbeitet und in
die Auktion eingestellt. Ein Rücktritt von der Dienstleistung ist daher
ausgeschlossen!
6. Pflichten des Bieters
Das rechtzeitig und ordnungsgemäß abgegebene Anbot des Bieters ist
solange zivilrechtlich bindend, bis es von einem anderen rechtzeitig und
ordnungsgemäß abgegebenen Anbot von einem anderen Bieter überboten
wird.
Anbote des Bieters sind rechtzeitig, wenn diese zeitlich eindeutig nach
Jahr, Monat, Tag, Stunde, Minute und Sekunde zugeordnet werden können und
während der Auktion einlangen.
Das Anbot des Bieters ist ordnungsgemäß, wenn es in seiner Höhe
über dem für den jeweiligen Artikel festgelegten Startanbot liegt.
Der Bieter muß in der Lage sein, innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab
0 Uhr des dem Zuschlag folgenden Tages, das vermittelte Geschäft zu
erfüllen.
Ein Anbot des Bieters ist nur dann nicht verbindlich, wenn das Anbot
auf einen offensichtlichen, eindeutigen und/oder irreführenden
Schreibfehler beruht. Wird jedoch in der Folge von einem anderen Bieter
ein Anbot mit dem selben Schreibfehler unterbreitet, ist das Anbot vom
ersten Bieter sowie alle diesem folgende Anbote bindend.
Die an Wertauktion übermittelten Informationen über abgegebene Anbote
der Bieter werden sofort, d. h. unmittelbar bei Einlangen verarbeitet! Ein
Rücktritt von einem Anbot während einer gerade laufenden Auktion ist
für den Bieter daher ausgeschlossen !
7. Abwicklung der Internet-Auktion
Die Auktion und der Zuschlag erfolgen öffentlich und können auf der
Website beobachtet werden.
Die Zeitangaben d.h. Beginn, Dauer und Ende der Auktion, richten sich
ausschließlich nach den Vorgaben der System-Uhr der Wertauktion und
werden zu Beginn der Auktion in der Website bekannt gegeben.
Das Startanbot wird zu Beginn der Auktion bekannt gegeben.
Das bei Auktionsende höchste gültige Anbot wird dem Veräußerer und
dem Bieter zur Kenntnis gebracht. Bei mehreren gleich hohen Anboten
erhält jenes den Zuschlag, das zeitlich als erstes eingegangen ist.
Sämtliche angeführten Preise verstehen sich in Euro und inklusive
aller allfällig anfallender Abgaben.
Mit Bekanntgabe von Name und Anschrift des Vertragspartners sind die
Benutzer verpflichtet, zwecks Abwicklung des vermittelten
Veräußerungsgeschäftes umgehend miteinander Kontakt aufzunehmen.
Ist der Vetragspartner eine Privatperson, hat der Unternehmer diesem
längstens mit Ablauf des dritten, des dem Zuschlag folgenden Werktages,
schriftlich, klar und verständlich die für das Veräußerungsgeschäft
maßgeblichen Bedingungen [Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des
Unternehmers, Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung, usw.]
bekanntzugeben. Spätestens bei der Lieferung sind diese Informationen
schriftlich zu bestätigen. Verständigungen im Sinne dieses Absatzes
können nur dann per Telefax oder E-mail erfolgen, wenn der
Vertragspartner dieser Vorgangsweise zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
Die vermittelten Vertragspartner sind verpflichtet, Wertauktion binnen
30 Tagen, gerechnet ab 0 Uhr des dem Zuschlag folgenden Tages, über den
Eindruck, den der jeweilige Vertragspartner hinterlassen hat, mit der
Bewertung (feedback) "positiv", "negativ" oder
"neutral" zu informieren. Einem Nutzungsberechtigten kann, wenn
von seinen jeweiligen Vertragspartnern zum dritten Mal eine negative
Beurteilung an Wertauktion gelangt, ohne Angabe von Gründen die
Nutzungsberechtigung sofort entzogen werden.
8. Erklärung nach dem Datenschutzgesetz
Sämtliche Benützer treten in der Auktionsplattform unter eindeutigen
Benutzernamen auf. Wertauktion teilt ausschließlich nur am Ende der
Auktionszeit bzw. nach erfolgtem Zuschlag zum Zwecke der Durchführung des
vermittelten Geschäftes dem Veräußerer und dem Bieter per E-mail die
Identität samt Postanschrift des jeweiligen Vertragspartner mit.
Wertauktion ist ferner berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die vom
Nutzungsberechtigten bekannt gegebenen Daten zur Überprüfung und/oder
Feststellung seiner Identität zu verwenden.
Im übrigen werden alle Daten absolut vertraulich behandelt.
Der Benutzer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, daß sämtliche
im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetdienstes von Wertauktion
erhobene und/oder vom Benutzer bekannt gegebenen Daten, insbesondere Daten
über Feedbackinformationen, zumindest für die Dauer von 60 (sechzig)
Tagen zu den in diesen AGB genannten Zwecken, Abwicklung und Abrechnung
des Internetdienstes, Kontaktaufnahme und Identitätsfeststellung
automationsunterstützt erfaßt, gespeichert und verarbeitet werden.
Diese Zustimmungserklärung kann von jedem Nutzungsberechtigten
jederzeit schriftlich und/oder durch Versand einer E-mail widerrufen
werden. Mit Widerruf der Zustimmungserklärung verliert der
Nutzungsberechtigte die Zugangsberechtigung zur aktiven Nutzung der
Auktionsplattform.
9. Erklärung nach dem Telekommunikationsgesetz
Der Nutzungsberechtigte erklärt ausdrücklich Mitteilungen,
Informationen und Werbematerial im Sinne des § 101
Telekommunikationsgesetzes von Wertauktion per Fax, per E-mail oder auf
einen sonstigen elektronischen Weg entgegen zu nehmen. Diese
Zustimmungserklärung kann von jedem Nutzungsberechtigten jederzeit
schriftlich und/oder durch Versand einer E-mail widerrufen werden. Mit
Widerruf der Zustimmungserklärung verliert der Benutzer die
Zugangsberechtigung zur aktiven Nutzung der Auktionsplattform.
10. Entzug der Zugangsberechtigung
Bei einem Verstoß gegen diese AGB, gegen gesetzliche Bestimmungen,
gegen Rechte Dritter oder aus einem sonstigen sachlich gerechtfertigten
Grund ist Wertauktion berechtigt, Nutzungsberechtigten die
Zugangsberechtigung ohne Angabe von Gründen zu entziehen.
11. Gewährleistung
Nach dem derzeitigen Stand der Technik können Anlagen, die
automationsunterstützt technische Daten erfassen, speichern und
verarbeiten, nicht vollkommen fehlerfrei betrieben werden. Daher
übernimmt Wertauktion keinerlei Gewähr dafür, daß jedem Benutzer die
von Wertauktion angebotene Internetdienstleistung jederzeit einwandfrei
zur Verfügung steht. Insbesondere übernimmt Wertauktion keine Gewähr
für aus technischen Gründen nicht rechtzeitig erfaßte, gespeicherte
und/oder verarbeitete Informationen aus Anboten.
Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich
festzustellen, ob sämtliche von den Nutzungsberechtigten an Wertauktion
zur Weiterleitung erteilten Informationen den Tatsachen entsprechen.
Wertauktion übernimmt daher keine Gewährleistung betreffend der
Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von Wertauktion
lediglich übermittelten Informationen.
12. Haftung
Wertauktion haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches
Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht wurden.
Wertauktion haftet weder für indirekte Schäden, Folgeschäden oder
atypische Schäden, gleich welcher Art, noch für den Ersatz von
entgangenem Gewinn, verlorenen Daten, noch für den Ersatz anderer
immaterieller Werte.
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem durch die
Betriebshaftpflichtversicherung von Wertauktion gedeckten Betrag
beschränkt.
13. Änderungen der AGB
Wertauktion behält sich das Recht vor, diese AGB abzuändern.
Derartige Abänderungen werden auf der Website angekündigt und den
Nutzungsberechtigten via E-mail übermittelt.
14. Kündigung
Jeder Nutzungsberechtigte kann jederzeit schriftlich via E-Mail den
Vertrag mit Wertauktion kündigen. Die Nutzungsberechtigung erlischt in
diesem Fall mit sofortiger Wirkung für alle zu diesem Zeitpunkt noch
nicht laufenden Auktionen.
15. Rücktritt
Der von Wertauktion angebotene Internetdienst besteht u. a. darin, die
Anbote der Nutzungsberechtigten unter den in diesen AGB festgesetzten
Bedingungen, nach den in diesen AGB festgelegten Regeln sofort, somit
unmittelbar bei Einlangen, zu verarbeiten! Ein Rücktritt von einem Anbot
während einer gerade laufenden Auktion ist daher ausgeschlossen !
16. Salvatorische Klausel
Die Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
AGB berührt die Gültigkeit des gesamten Vertrages bzw. die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit
oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung gilt zwischen den
Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis
möglichst nahekommende Bestimmung als vereinbart.
17. Anzuwendendes Recht
Diese AGB unterliegen, unbeschadet gegenüber Verbrauchern geltenden
einschlägigen Bestimmungen, dem österreichisches Recht mit Ausnahme des
UN-Kaufrechts.
18. Gerichtsstandsvereinbarung
Unbeschadet der gegenüber Verbrauchern geltenden einschlägigen
Bestimmungen gilt das für den ersten Wiener Gemeindebezirk (Postleitzahl
A-1010 Wien) sachlich zuständige Gericht als örtlich zuständig für
vereinbart. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
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