Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Benutzung des Internetdienstes der Wertauktion GmbH

1. Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle Benutzer des von Wertauktion angebotenen Internetdienstes maßgebend.

Der zur Verfügung gestellte Internetdienst von Wertauktion ist die Bereitstellung einer öffentlich zugänglichen Vermittlungsplattform (Auktionsplattform), mit dessen Hilfe interessierte Erwerber und Veräußerer zu den in diesen AGB genannten Bedingungen gegen Höchstbot Edelsteine, Uhren und Schmuck veräußern oder erwerben können.

2. Gegenstand

Gegenstand dieser AGB sind die Rechte und Pflichten zwischen Wertauktion und der einzelnen Benützer des von Wertauktion zur Verfügung gestellten Internetdienstes.

Vertragsgegenstand des Vertrages zwischen Wertauktion und dem Benutzer ist daher ausschließlich die Inansspruchnahme der Einrichtung und Bereitstellung der Auktionsplattform, die Weitergabe der Information über die Anbote der Veräußerer samt der zur Verfügung gestellten Beschreibung der Artikel, die Information über die Anbote der Bieter sowie die Weiterleitung der Information über den Namen und der Adresse an den jeweils anderen Vertragspartner nach erfolgtem Zuschlag.

Sämtliche Informationen werden grundsätzlich ohne Überprüfung von Wertauktion zu den in diesen AGB festgesetzten Bedingungen nach den in diesen AGB festgelegten Regeln weitergeleitet.

Wertauktion ist nicht Vertragspartei des vermittelten Rechtsgeschäftes.

Die Ausgestaltung des vermittelten Geschäftes bleibt im Rahmen der Vertragsautonomie den vermittelten Vertragspartnern überlassen. Die Vertragspartner sind jedoch verpflichtet, in den einzelnen Verträgen keine Bestimmungen und/oder Klauseln zu vereinbaren, die mit den gegenständlichen AGB in Widerspruch stehen. Insbesonders ist es den Vertragsparteien verboten, vor oder während einer Auktion unter Umgehung der Auktionsplattform direkten Kontakt aufzunehmen.

3. Nutzungsberechtigung

Die Voraussetzung für die aktive Teilnahme an dem von Wertauktion angebotenen Internetdienst als Veräußerer oder Bieter ist die Erteilung einer Nutzungsberechtigung.

Die Erteilung zur Nutzungsberechtigung erfolgt ausschließlich nach kostenloser Anmeldung bei Wertauktion zu den in diesen AGB genannten Bedingungen.

Anmeldungsberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen mit (Wohn)Sitz im EWR-Raum. Ein Anspruch auf Erteilung der Nutzungsberechtigung besteht nicht.

Bei der Anmeldung ist auf der dafür vorgesehenen Anmelde-Site der Websites in das Formular Name, Geburtsjahr und Anschrift des Anmeldenden wahrheitsgemäß bekanntzugeben.

Natürliche Personen, welche Verbraucher im Sinne der Art 2 Z 2 und 3 der EU-Verbraucher-Richtlinie (97/7/EG) sind, haben die Verbrauchereigenschaft bekanntzugeben.

Juristische Personen und Gewerbetreibende haben bei der Anmeldung Firma, Zustellanschrift, allenfalls die Firmenbuchnummer sowie die Unternehmereigenschaft darzulegen.

Bei Erteilung der Nutzungsberechtigung wird der vom Anmeldenden gewählte Benutzername bestätigt. Der Benutzername darf ausschließlich vom Berechtigten verwendet werden. Die Weitergabe des Benutzernamens an Dritte ist verboten.

Ein Nutzungsberechtiger kann sich als zertifiziertes Mitglied bei Wertauktion registrieren lassen. Bei einer Registrierung als zertifiziertes Mitglied ist vom Nutzungsberechtigten eine öffentlich beglaubigte Kopie eines Personenidentitätsausweises an Wertauktion zu übermitteln.

Gleichzeitig mit der Erteilung der Nutzungsberechtigung wird dem Nutzungsberechtigten ein persönliches Konto mit einem Guthaben bei Wertauktion bis auf Widerruf eingerichtet. Das Guthaben ist nicht in Bar und/oder in Sachgegenstände ablösbar.

Die Nutzungsberechtigung berechtigt ausschließlich zur ordnungsgemäßen und zweckentsprechenden aktiven Nutzung des von Wertauktion angebotenen Internetdienstes. Der Nutzungsberechtigte ist insbesondere nicht berechtigt, die Informationen, Inhalte, Mechanismen, Software, etc., der Wertauktion-Websites zu vervielfältigen, zu kopieren oder in sonstiger Weise zu nutzen.

4. Entgelt

Sämtliche nicht durch ein Passwort geschützte Seiten dieser Websites sind öffentlich und können bis auf Widerruf kostenlos geöffnet und betrachtet werden.

Die Erteilung der Nutzungsberechtigung zur Öffnung der passwortgeschützten Seiten der Websites sowie zur aktiven Teilnahme an der Plattform erfolgt für alle an dem Erwerb von in dieser Plattform ausgestellten Artikel Interessierte kostenlos.

Der Veräußerer hat für jeden zur Veräußerung über gegenständliche Plattform eingebrachten Gegenstand und für jede Auktion eine Einstellungsgebühr in Höhe des angeführten Tarifes zu entrichten.

Bei Zustandekommen des vermittelten Geschäftes hat der Veräußerer zusätzlich eine Vergütung in Höhe des angeführten Tarifes an Wertauktion zu leisten.

Die Einstellungsgebühr und die Vergütung sind unmittelbar nach Rechnungsstellung durch Wertauktion oder einem von dieser beauftragten Dritten in voller Höhe des in Rechnung gestellten Betrages zur Zahlung fällig.

Ein allfälliges Kontoguthaben des Veräußerers wird bei der Rechnungslegung berücksichtigt.

Eine Aufrechnung der Vergütung mit den Guthaben anderer Benutzer ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Aufrechnung der Vergütung mit dem Kontoguthaben des Bieters zugunsten des Veräußerers ausgeschlossen.

Die Überweisung hat auf das in der Rechnung angegebene Konto von Wertauktion zu den in der Rechnung angeführten Bedingungen zu erfolgen.

5. Pflichten des Veräußerers

Sämtliche Anbote des Veräußerers, die bei Wertauktion zu einer Auktion eingestellt werden, sind für den Veräußerer grundsätzlich zivilrechtlich bindende Veräußerungsanbote an denjenigen Bieter, der bei Ablauf der Angebotszeit das höchste Anbot gestellt hat.

Der Veräußerer kann diese grundsätzliche Entscheidung, an den Höchstbieter zu veräußern, nicht widerrufen.

Der Veräußerer muß Eigentümer und ausschließlich Verfügungsberechtigter über den zu veräußernden Artikel sein.

Dem Veräußerer ist es verboten, Artikel, deren Veräußerung gesetzlich verboten ist oder gegen die guten Sitten verstoßen könnte, anzubieten. Der Veräußerer garantiert, mit der Feilbietung seines Artikels gegen kein Gesetz zu verstoßen und in keine Rechte Dritter einzugreifen.

Der Veräußerer ist verpflichtet, alle für die Entscheidung zum Erwerb seines angebotenen Gegenstandes wesentlichen Eigenschaften und Merkmale wahrheitsgemäß anzugeben und keine dem Wert der Gegenstände mindernden Eigenschaften oder Mängel zu verschweigen.

Der Veräußerer hat jeden angebotenen Artikel zu beschreiben. Diese Beschreibung darf keinen anderen als den konkreten angebotenen Gegenstand betreffen. Insbesondere darf die Beschreibung keine Verweisung mittels Links auf die Homepage/Websites des Veräußerers oder auf die Homepage/Websites Dritter beinhalten. Angebotene Artikel, die unter dem Schutz von registrierten Marken stehen, sind als solche erkenntlich zu machen.

Der Veräußerer ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab 0 Uhr des dem Zuschlag folgenden Tages, das vermittelte Geschäft zu erfüllen.

Dem Veräußerer ist es nicht gestattet, bei eigenen Artikel mitzubieten. Insbesondere ist es jedem Veräußerer verboten, die Anbote der Bieter durch Benützung einer fremden E-mailadresse, unter der Verwendung einer fremden Benutzeridentifikation oder der Einschaltung eines Dritten (Strohmann), etc., zu beeinflussen.

Die an Wertauktion übermittelte Informationen über die angebotenen Artikel werden sofort, d. h. unmittelbar bei Einlangen, verarbeitet und in die Auktion eingestellt. Ein Rücktritt von der Dienstleistung ist daher ausgeschlossen!

6. Pflichten des Bieters

Das rechtzeitig und ordnungsgemäß abgegebene Anbot des Bieters ist solange zivilrechtlich bindend, bis es von einem anderen rechtzeitig und ordnungsgemäß abgegebenen Anbot von einem anderen Bieter überboten wird.

Anbote des Bieters sind rechtzeitig, wenn diese zeitlich eindeutig nach Jahr, Monat, Tag, Stunde, Minute und Sekunde zugeordnet werden können und während der Auktion einlangen.

Das Anbot des Bieters ist ordnungsgemäß, wenn es in seiner Höhe über dem für den jeweiligen Artikel festgelegten Startanbot liegt.

Der Bieter muß in der Lage sein, innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab 0 Uhr des dem Zuschlag folgenden Tages, das vermittelte Geschäft zu erfüllen.

Ein Anbot des Bieters ist nur dann nicht verbindlich, wenn das Anbot auf einen offensichtlichen, eindeutigen und/oder irreführenden Schreibfehler beruht. Wird jedoch in der Folge von einem anderen Bieter ein Anbot mit dem selben Schreibfehler unterbreitet, ist das Anbot vom ersten Bieter sowie alle diesem folgende Anbote bindend.

Die an Wertauktion übermittelten Informationen über abgegebene Anbote der Bieter werden sofort, d. h. unmittelbar bei Einlangen verarbeitet! Ein Rücktritt von einem Anbot während einer gerade laufenden Auktion ist für den Bieter daher ausgeschlossen !

7. Abwicklung der Internet-Auktion

Die Auktion und der Zuschlag erfolgen öffentlich und können auf der Website beobachtet werden.

Die Zeitangaben d.h. Beginn, Dauer und Ende der Auktion, richten sich ausschließlich nach den Vorgaben der System-Uhr der Wertauktion und werden zu Beginn der Auktion in der Website bekannt gegeben.

Das Startanbot wird zu Beginn der Auktion bekannt gegeben.

Das bei Auktionsende höchste gültige Anbot wird dem Veräußerer und dem Bieter zur Kenntnis gebracht. Bei mehreren gleich hohen Anboten erhält jenes den Zuschlag, das zeitlich als erstes eingegangen ist.

Sämtliche angeführten Preise verstehen sich in Euro und inklusive aller allfällig anfallender Abgaben.

Mit Bekanntgabe von Name und Anschrift des Vertragspartners sind die Benutzer verpflichtet, zwecks Abwicklung des vermittelten Veräußerungsgeschäftes umgehend miteinander Kontakt aufzunehmen.

Ist der Vetragspartner eine Privatperson, hat der Unternehmer diesem längstens mit Ablauf des dritten, des dem Zuschlag folgenden Werktages, schriftlich, klar und verständlich die für das Veräußerungsgeschäft maßgeblichen Bedingungen [Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers, Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung, usw.] bekanntzugeben. Spätestens bei der Lieferung sind diese Informationen schriftlich zu bestätigen. Verständigungen im Sinne dieses Absatzes können nur dann per Telefax oder E-mail erfolgen, wenn der Vertragspartner dieser Vorgangsweise zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

Die vermittelten Vertragspartner sind verpflichtet, Wertauktion binnen 30 Tagen, gerechnet ab 0 Uhr des dem Zuschlag folgenden Tages, über den Eindruck, den der jeweilige Vertragspartner hinterlassen hat, mit der Bewertung (feedback) "positiv", "negativ" oder "neutral" zu informieren. Einem Nutzungsberechtigten kann, wenn von seinen jeweiligen Vertragspartnern zum dritten Mal eine negative Beurteilung an Wertauktion gelangt, ohne Angabe von Gründen die Nutzungsberechtigung sofort entzogen werden.

8. Erklärung nach dem Datenschutzgesetz

Sämtliche Benützer treten in der Auktionsplattform unter eindeutigen Benutzernamen auf. Wertauktion teilt ausschließlich nur am Ende der Auktionszeit bzw. nach erfolgtem Zuschlag zum Zwecke der Durchführung des vermittelten Geschäftes dem Veräußerer und dem Bieter per E-mail die Identität samt Postanschrift des jeweiligen Vertragspartner mit.

Wertauktion ist ferner berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die vom Nutzungsberechtigten bekannt gegebenen Daten zur Überprüfung und/oder Feststellung seiner Identität zu verwenden.

Im übrigen werden alle Daten absolut vertraulich behandelt.

Der Benutzer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, daß sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetdienstes von Wertauktion erhobene und/oder vom Benutzer bekannt gegebenen Daten, insbesondere Daten über Feedbackinformationen, zumindest für die Dauer von 60 (sechzig) Tagen zu den in diesen AGB genannten Zwecken, Abwicklung und Abrechnung des Internetdienstes, Kontaktaufnahme und Identitätsfeststellung automationsunterstützt erfaßt, gespeichert und verarbeitet werden.

Diese Zustimmungserklärung kann von jedem Nutzungsberechtigten jederzeit schriftlich und/oder durch Versand einer E-mail widerrufen werden. Mit Widerruf der Zustimmungserklärung verliert der Nutzungsberechtigte die Zugangsberechtigung zur aktiven Nutzung der Auktionsplattform.

9. Erklärung nach dem Telekommunikationsgesetz

Der Nutzungsberechtigte erklärt ausdrücklich Mitteilungen, Informationen und Werbematerial im Sinne des § 101 Telekommunikationsgesetzes von Wertauktion per Fax, per E-mail oder auf einen sonstigen elektronischen Weg entgegen zu nehmen. Diese Zustimmungserklärung kann von jedem Nutzungsberechtigten jederzeit schriftlich und/oder durch Versand einer E-mail widerrufen werden. Mit Widerruf der Zustimmungserklärung verliert der Benutzer die Zugangsberechtigung zur aktiven Nutzung der Auktionsplattform.

10. Entzug der Zugangsberechtigung

Bei einem Verstoß gegen diese AGB, gegen gesetzliche Bestimmungen, gegen Rechte Dritter oder aus einem sonstigen sachlich gerechtfertigten Grund ist Wertauktion berechtigt, Nutzungsberechtigten die Zugangsberechtigung ohne Angabe von Gründen zu entziehen.

11. Gewährleistung

Nach dem derzeitigen Stand der Technik können Anlagen, die automationsunterstützt technische Daten erfassen, speichern und verarbeiten, nicht vollkommen fehlerfrei betrieben werden. Daher übernimmt Wertauktion keinerlei Gewähr dafür, daß jedem Benutzer die von Wertauktion angebotene Internetdienstleistung jederzeit einwandfrei zur Verfügung steht. Insbesondere übernimmt Wertauktion keine Gewähr für aus technischen Gründen nicht rechtzeitig erfaßte, gespeicherte und/oder verarbeitete Informationen aus Anboten.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich festzustellen, ob sämtliche von den Nutzungsberechtigten an Wertauktion zur Weiterleitung erteilten Informationen den Tatsachen entsprechen. Wertauktion übernimmt daher keine Gewährleistung betreffend der Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von Wertauktion lediglich übermittelten Informationen.

12. Haftung

Wertauktion haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht wurden.

Wertauktion haftet weder für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden, gleich welcher Art, noch für den Ersatz von entgangenem Gewinn, verlorenen Daten, noch für den Ersatz anderer immaterieller Werte.

Die Haftung ist der Höhe nach mit dem durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Wertauktion gedeckten Betrag beschränkt.

13. Änderungen der AGB

Wertauktion behält sich das Recht vor, diese AGB abzuändern. Derartige Abänderungen werden auf der Website angekündigt und den Nutzungsberechtigten via E-mail übermittelt.

14. Kündigung

Jeder Nutzungsberechtigte kann jederzeit schriftlich via E-Mail den Vertrag mit Wertauktion kündigen. Die Nutzungsberechtigung erlischt in diesem Fall mit sofortiger Wirkung für alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht laufenden Auktionen.

15. Rücktritt

Der von Wertauktion angebotene Internetdienst besteht u. a. darin, die Anbote der Nutzungsberechtigten unter den in diesen AGB festgesetzten Bedingungen, nach den in diesen AGB festgelegten Regeln sofort, somit unmittelbar bei Einlangen, zu verarbeiten! Ein Rücktritt von einem Anbot während einer gerade laufenden Auktion ist daher ausgeschlossen !

16. Salvatorische Klausel

Die Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit des gesamten Vertrages bzw. die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Bestimmung als vereinbart.

17. Anzuwendendes Recht

Diese AGB unterliegen, unbeschadet gegenüber Verbrauchern geltenden einschlägigen Bestimmungen, dem österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

18. Gerichtsstandsvereinbarung

Unbeschadet der gegenüber Verbrauchern geltenden einschlägigen Bestimmungen gilt das für den ersten Wiener Gemeindebezirk (Postleitzahl A-1010 Wien) sachlich zuständige Gericht als örtlich zuständig für vereinbart. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.